COVID-19

Schutzkonzept für meine Praxis

Das Schutzkonzept für meine Praxis basiert auf dem «Schutzkonzept Komplementär Therapie (akt. 29.07.21)» der Organisation der Arbeitswelt für Komplementär Therapeuten (OdA KT). Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der OdA KT und dem BAG.

Falls die Massnahmen in Bezug auf COVID-19 verschärft würden, werde ich als Gesundheitsfachfrau nach Bundesrecht und kantonalem Recht weiterhin berechtigt sein Sie therapeutisch zu begleiten.

Folgende wichtige Hygienemassnahmen zur Sicherheit der KlientInnen und der Therapeutin beschreibe ich hier näher:

Vorabklärung

Ich bitte meine KlientInnen bei Symptome, die auf eine Covid-19 Erkrankung hinweisen, mich zu kontaktieren (Husten, Fieber, Atembeschwerden, Gelenkschmerzen, Verlust von Geruchs- und Geschmacksempfinden).
Im gemeinsamen Gespräch entscheiden wir das weiter Vorgehen.

Sollte ich Covid-19 Symptome haben, werde ich die davon betroffenen KlientInnen umgehend informieren.

Hygienemassnahmen

  • Beim Betreten der Praxis steht für die KlientInnen ein Händedesinfektionsmittel bereit.
  • Maskentragen ist im Empfangs-/Wartebereich obligatorisch, ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.
  • Unter Einhaltung von Schutzmassnahmen (Abstand 1 ½ Meter, Hygiene, Lüften) kann im Behandlungsraum auf die Maske verzichtet werden – während der Behandlung mit weniger als 1 ½ Meter Abstand ist eine Maske zu tragen.
  • Gründliches Lüften vor und nach der Behandlung.
  • Ich desinfiziere meine Hände bei Bedarf und wasche sie vor und nach der Behandlung.
  • Regelmässiges Wechseln und Waschen der eigenen Arbeitskleider und der KlientInnenwäsche.
  • Regelmässiges Reinigen und Desinfizieren der durch die KlientInnen berührten Oberflächen und Gegenstände.
  • Regelmässiges Reinigen der WC Anlage.

Bitte beachten Sie den allgemeinen Aushang zu den Covid-19 Schutzmassnahmen gemäss BAG.

Aktualisiert am 07.01.2022